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Sozialgeld

Definition, Erklärung Tipps, Checkliste
Presseartikel Informationsquellen
Literatur, Broschüren

Definition, Erklärung

Im Zuge der Hartz-IV-Reform wurde das Sozialgeld eingeführt. Die gesetzliche Basis ist das Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II). Neben dem Arbeitslosengeld, dem Arbeitslosengeld 2 und der Sozialhilfe gibt es für Personen im erwerbsfähigen Alter das Sozialgeld. Es dient dazu, ein Existenzminimum zu sichern und damit die Führung des Lebens zu ermöglichen. Anspruch auf Sozialgeld besteht, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Der Sozialgeld-Empfänger ist erwerbsunfähig. Erwerbsunfähig ist jemand, der wegen Krankheit oder Behinderung für mehr als 6 Monate weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Kinder unter 15 Jahren gelten grundsätzlich als nicht erwerbsfähig
  • Er lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Arbeitslosengeld 2-Empfänger
  • Er erhält keine Rente oder Erwerbsminderungsrente. Im Amtsdeusch heißt dies, er erhält keine"Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"

Leistungsempfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind:

  • Kinder bis zum 15. Geburtstag oder
  • erwerbsunfähige Kinder bzw. Jugendliche bis zum 18. Geburtstag oder
  • erwerbsunfähige, volljährige Personen, die keine Rente oder Erwerbsminderungsrente erhalten (Grundsicherung nach SGB XII- 4. Kapitel)

Leistungen des Sozialgeldes:

Höhe des Sozialgeldes (Regelleistung):

  • Die Höhe bezieht sich grundsätzlich auf den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II, d.h. ein Alleinstehender oder ein Alleinerziehender erhält im Jahr 2012 monatlich 374 Euro
  • Leben 2 volljährige Anspruchsberechtigte in einer Partnerschaft zusammen, erhält jeder der Partner 90 % des Regelsatzes, d.h. 337 Euro monatlich
  • Kinder ab 14 Jahre: 80 %, d.h. 287 Euro monatlich
  • Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 70 %, d.h. 251 Euro monatlich
  • Kinder bis 5 Jahre: 60 %, d.h. 219 Euro monatlich
  • Nicht erwerbsfähiger Elternteil mit erwerbsfähigem Kind: 100 %, d.h. 374 Euro monatlich

Vorhandenes Vermögen ist zuerst bis auf einen Freibetrag von maximal 9.750 Euro zzgl. 750 Euro für notwendige Anschaffungen aufzubrauchen, bevor der Bezug von Sozialgeld möglich ist.


Tipps, Checkliste

  • Sanktionen in Form von Leistungskürzungen sind möglich, wenn Sie sich pflichtwidrig verhalten. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie angeordnete ärztliche oder psychologische Untersuchungen nicht wahrnehmen, Ihr Einkommen oder Vermögen zu niedrig angeben oder mindern, um Sozialgeld zu erhalten oder sich trotz Belehrung unwirtschaftlich verhalten
  • Es besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bei Bezug von Sozialgeld. Das heißt, eine private Krankenversicherung ist prinzipell möglich. Stellen Sie in diesem Fall aber einen Antrag über einen Beitragszuschuss
  • Die Entscheidung über die Erwerbsunfähigkeit wird durch die Fallmanager bei der Bundesagentur für Arbeit getroffen

Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 10.01.2012