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Arbeitseinstieg > Arbeitsvermittlung > Personal-Service-Agentur

Personal Service Agentur (PSA)

Definition, Erklärung Tipps, Checkliste
Presseartikel Informationsquellen

Definition, Erklärung

Die Personal-Service-Agentur wurde im Rahmen des Hartz-Konzeptes geschaffen. Die Hauptaufgabe ist, Arbeitslose durch Arbeitnehmerüberlassung zu vermitteln. Dabei werden die Arbeitslosen in der PSA eingestellt und an Unternehmen zeitlich befristet verliehen. Ziel der Verleihung ist die dauerhafte Übernahme in das entleihende Unternehmen. In den Phasen ohne Arbeit sollen die Mitarbeiter qualifiziert und weitergebildet werden. Für den Arbeitslosen entstehen keine Kosten. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt der PSA eine Vermittlungsprovision.

Tipps, Checkliste

  • Fragen Sie bei Ihrer für Sie zuständigen Arbeitsagentur nach Personal-Service-Agenturen
  • Informieren Sie sich über Internetforen und bei Arbeitsloseninitiativen über die Praktiken, das Image, die Erfolgsquoten der jeweiligen PSA bevor Sie selbst dort vorsprechen
  • Schauen Sie sich die jeweilige PSA gründlich an und stellen Sie konkrete Fragen nach Vorgehensweise und Weiterbildungskonzepten
  • Prüfen Sie kritisch Ihren Arbeitsvertrag
  • Nehmen Sie Kontakt zu anderen Beschäftigten der PSA auf


Presseartikel

Informationsquellen



Letzte Aktualisierung: 18.08.2009