Arbeitseinstieg > Arbeitsvermittlung > Personal-Service-Agentur |
| Definition, Erklärung | Tipps, Checkliste |
| Presseartikel | Informationsquellen |
Die Personal-Service-Agentur wurde im Rahmen des Hartz-Konzeptes geschaffen. Die Hauptaufgabe ist, Arbeitslose durch Arbeitnehmerüberlassung zu vermitteln. Dabei werden die Arbeitslosen in der PSA eingestellt und an Unternehmen zeitlich befristet verliehen. Ziel der Verleihung ist die dauerhafte Übernahme in das entleihende Unternehmen. In den Phasen ohne Arbeit sollen die Mitarbeiter qualifiziert und weitergebildet werden. Für den Arbeitslosen entstehen keine Kosten. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt der PSA eine Vermittlungsprovision.