Arbeitsleben > Krankengeldversicherung |
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Die Krankengeldversicherung dient dazu, bei Arbeitnehmern die Lücke zwischen dem gesetzlichen Krankengeld (nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber) und dem bisherigen Einkommen zu schließen. Es entsteht ein Einkommensverlust, da das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse lediglich zwischen 70 % des Bruttoeinkommens und 90 % des Nettoeinkommens abzüglich den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung beträgt. Die Differenz zum normalen Nettoeinkommen zahlt die Krankengeldversicherung. Bei einem Selbständigen ersetzt sie den Einkommensausfall, der durch eine längere Erkrankung des Versicherten verursacht wird.
Versicherte Arbeitnehmer erhalten ab dem 43. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit, also nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, Zahlungen durch die Krankengeldversicherung. Bei teilweiser Erwerbsminderung von mindestens 50 % zahlt sie anteilig. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit 50 % an den Versicherungsbeiträgen. Die Krankengeldversicherung zahlt für jeden Tag auch Sonn- und Feiertage, an dem der Versicherte krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. Die Zahlung erfolgt steuerfrei.
Werden Sie als Selbständiger krank, müssen Sie mit Einkommensausfall rechnen. Als Privatversicherter in der Krankenkasse erhalten Sie als Selbständiger kein Krankengeld mehr. Dagegen können Sie sich absichern mit einer eigenen Krankengeldversicherung oder mit einem Wahltarif in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei letzterer bezahlen Sie dann 14,9 % Ihres Einkommens für die Krankenversicherung und die Krankentagegeldversicherung. Mit einer eigenen Krankengeldversicherung können Sie bereits wenige Tage (z.B. ab dem 4. Tag) nach Erkrankung Auszahlungen erhalten.
Zu unterscheiden von der Krankengeldversicherung ist die Krankenzusatzversicherung. Abhängig von dem jeweiligen Versicherungsprodukt kann diese den Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit absichern. Darüberhinaus erweitert sie die gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen, z.B. um Zahnleistungen, Brille, alternative Heilmethoden oder zahlt ein Krankenhaustagegeld.
Versicherte:
Beitragshöhe ist abhängig von:
Höhe des Auszahlungsbetrags:
Hinweis: Versicherte in der Künstlersozialkasse zahlen mit ihrem Beitragssatz von 15,5 Prozent des Einkommens die Krankenversicherung und erhalten wie Arbeitnehmer Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.