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ELENA oder der elektronische Entgeltnachweis dient dazu, die Ausstellung von Bescheinigungen über die Entgelthöhe für Arbeitnehmer zu erleichtern. Diese Bescheinigungen sind notwendig, um gegenüber öffentlichen Stellen die Voraussetzungen für den Bezug bestimmter Leistungen nachweisen zu können. Das ELENA-Verfahren soll dazu dienen, die elektronische Personalverwaltung des Arbeitgebers und die elektronische Sachbearbeitung in den Behörden miteinander zu verbinden, ohne dass ein Ausdruck auf Papier nötig ist. In den Anfangszeiten der Entwicklung von ELENA, wurde für das Projekt auch der Begriff "Job-Card" verwendet.
Seit dem 01. Januar 2010 werden die Daten durch die Arbeitgeber an einen Zentralrechner der Deutschen Rentenversicherung gemeldet. Ab dem 01. Januar 2012 sollen die Einkommensnachweise dann elektronisch erstellt werden. Den Zugriff auf die Daten genehmigt der Arbeitnehmer mit Hilfe einer Chipkarte mit integriertem Zertifikat zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen. Als Chipkarte dienen EC-/Maestro-Cards, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder der elektronische Personalausweis (ePA). Auf die Daten des Arbeitnehmers dürfen dann die Agenturen für Arbeit und andere Stellen zugreifen.
Ziele von ELENA:
Bescheinigungen werden z.B. benötigt für die Beantragung (ca. 180 Antragsarten) von
Daten, die an ELENA gemeldet werden:
Problematik von ELENA:
Verfahren von ELENA: