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Aushilfen führen Tätigkeiten aus, die in der Regel nur für eine definierte Zeit benötigt werden und keine fachspezifische Ausbildung erfordern. Besonders in der Gastronomie, im Baugewerbe oder auch im Schaustellergewerbe (Oktoberfest, Festivals) werden gerne Studenten, Praktikanten, Hausfrauen eingesetzt, um Engpässe zu verhindern oder besondere Anforderungen erfüllen zu können.
Zu den Aushilfen zählen:
Typische Tätigkeiten sind:
Besonders Schüler und Studenten nutzen die Möglichkeit, sich in ihrer freien Zeit, der Ferien oder Semesterferien etwas hinzuzuverdienen. Die Jobs können auf 400 Euro-Basis, als Midijob, als Nebenjob, als Studentenjob, auf Stundenbasis oder als befristetes Arbeitsverhältnis vergeben werden.
Aushilfsjobs sind auch im Ausland möglich.
Aushilfen sind grundsätzlich wie Arbeitnehmer zu behandeln. Für sie gelten Arbeitsverträge, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und das Arbeitsrecht. Es stehen Ihnen Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu. Entsprechend der für sie gültigen Verträge sind sie auch vor Kündigung geschützt. Das Arbeitsverhältnis kann befristet oder unbefristet sein.