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Quelle: Dr. Robert Rath, Referatsleiter Information und Kommunikation im Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Betrieblicher Arbeitsschutz hat das Ziel, die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten zu wahren, denn nur gesunde, aktive und motivierte Mitarbeiter/innen sind die Basis des Unternehmenserfolges.
Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber, der von seinen betrieblichen Experten Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragter (siehe: Arbeitssicherheitsgesetz) beraten und unterstützt wird. Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes beurteilt er Gefährdungen bei der Arbeit, die sogenannte Gefährdungsbeurteilung, ergreift geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten und dokumentiert dies. Aufgrund des neueren europäischen Rechts hat der Gesetzgeber dabei die früheren, rigiden und schematischen Ansätze verlassen und lässt Spielraum für individuelle betriebliche oder branchenangepasste Lösungen. Der Arbeitgeber muss also die arbeitstypischen Gefährdungen ermitteln und bewerten, Festlegungen treffen bzw. Maßnahmen ergreifen und die Wirksamkeit seiner Festlegungen kontrollieren, sowie all dies dokumentieren.
In einigen Rechtsbereichen nimmt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber die Aufgabe des freien Ermittelns, Beurteilens und Festlegens ab und normiert, wie zu verfahren ist. Beispiele dafür sind der Mutterschutz, der Einsatz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in künstlerischen Berufen, die Gestaltung von Arbeitsstätten, der Einsatz von Betriebsmitteln, das Arbeiten am Bildschirmarbeitsplatz und der Umgang mit Gefahrstoffen.
Das Aufsichtssystem im Arbeitsschutz ist in Deutschland dual aufgebaut:
Die Unfallversicherungsträger wie die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen regulieren Schadensfälle aus Berufskrankheiten, Tod oder Invalidität als Folge der beruflichen Tätigkeit. Jeder Betrieb ist kraft seiner Branchenzugehörigkeit (Zwangs-)Mitglied eines Unfallversicherungsträgers. Mittels Unfallverhütungsvorschriften und einer Aufsicht durch Revisionskräfte sollen die Versicherungsfälle gering gehalten werden.
Unabhängig davon führen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder, früher die Gewerbeaufsicht, die staatliche Aufsicht. Diese in den Ländern jeweils unterschiedlich bezeichneten Aufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, ahnden Verstöße und beraten Unternehmen über den Aufbau einer geeigneten innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Für Arbeitgeber:
Für Arbeitnehmer:
Checklisten: