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Das Pendant zu den Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, also den Gewerkschaften, sind Interessenvertretungen der Unternehmen, die sogenannten Arbeitgeberverbände. Der Zusammenschluss kann entsprechend der verschiedenen Branchen erfolgen. So gibt es den Arbeitgeberverband Gesamtmetall und den Bundesarbeitgeberverband Chemie auf Bundesebene, aber auch viele Arbeitgeberverbände, die in den Bundesländern agieren oder als kommunaler Arbeitgeberverband. Dachverband aller Arbeitgeberverbände ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Aufgaben eines Arbeitgeberverbands: